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   LG Berlin, 13.11.1980 - 12 U 1388/80   

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LG Berlin, 13.11.1980 - 12 U 1388/80 (https://dejure.org/1980,34165)
LG Berlin, Entscheidung vom 13.11.1980 - 12 U 1388/80 (https://dejure.org/1980,34165)
LG Berlin, Entscheidung vom 13. November 1980 - 12 U 1388/80 (https://dejure.org/1980,34165)
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  • BGH, 29.03.1962 - II ZR 43/60

    Verkehrssicherungspflicht auf dem Rhein

    Auszug aus LG Berlin, 13.11.1980 - 12 U 1388/80
    Dieses Fahrwasser und nicht nur die Fahrrinne ist Gegenstand der Unterhaltungs- und Verkehrssicherungspflicht (BGHZ 37, 69 71 ~ = NJW 1962, 1051; Friesec~e a.a.O., § 8 Rdn. 17).

    Hinsichtlich des übrigen Fahrwassers beschränkt sich die Unterhaltungs- und Sicherungspflicht in der Regel darauf, Hindernisse, die entstehen, seien es natürliche oder künstliche, zu kennzeichnen, sobald sie bekannt werden (BGHZ 37, 69 ,72 = NJW 1962, 1051; BGH VkBl.

    Jedenfalls kann die Schiffahrt durch riskante Fahrmanöver, die mit der nautischen Pflicht eines sorgfältigen schiffers nicht zu vereinbaren sind, nicht erzwingen, daß diese Verpflichtung auf die gesamte Breite des Fahrwassers oder noch darüber hinaus ausgedehnt wird (RG HRR 1933 Nr. 1844; BGHZ 37, 69 [721 = NJW 1962, 1051).

  • BVerfG, 25.10.1951 - 1 BvR 24/51

    Grundrechtsgeltung in Berlin

    Auszug aus LG Berlin, 13.11.1980 - 12 U 1388/80
    Dieser Hinweis bezieht sich auf den Vorbehalt der Militärgouverneure im Genehmigungsschreiben vom 12. Mai 1949 zum Grundgesetz, durch den die Verwaltungs- und Rechtsetzungskompetenz von Bundesorganen für Berlin West ausgeschlossen worden ist (vgl. dazu BVerfGE 1, 70 172h. Ebenso hat das Land Berlin seine Passivlegimation nicht geleugnet, insoweit es als mit der Wahrnehmung einer privatrechtlichen Verkehrssicherungspflicht befaßter Rechtsträger nach § 823 BGB auf Schadensersatz in Anspruch genommen wird. ... Die Frage, ob und in welchem räumlichen Umfange der Schifffahrt ein hindernisfreies Gewässer zur Verfügung zu stellen ist, beantwortet sich nicht aus dessen wegerechtlicher Widmung. § 28 Abs. 1 BerIWG enthält - insoweit inhaltlich übereinstimmend mit § 5 Abs. 1 BWStrG - lediglich allgemein die - gesetzliche - wegerechtliche Widmung zum Befahren der schiffbaren Gewässer (Bundeswasserstraßen) mit Wasserfahrzeugen (vgl. Friesecke a.a.O., § 5 Rdn. 6).
  • BGH, 11.07.1974 - II ZR 31/73

    Fahrwassergrenzen - Sorgfaltspflicht - Drittschadenshaftung - Gefahrensicherung -

    Auszug aus LG Berlin, 13.11.1980 - 12 U 1388/80
    Die Grenzen und die Beschaffenheit der Fahrrinne und des Fahrwassers sowie das Vertraut sein mit den Strömungsverhältnissen muß bei jedem Schiffsführer, der nach § 1.02 Nr. 1 Abs. 2 Satz 2 BinSchStrO ein Schifferpatent für die Fahrzeugart und die zu befahrende Strecke besitzt, vorausgesetzt werden (BGH VersR 1974, 1172; OLG Frankfurt VkBl. 1955, 223).
  • BGH, 05.02.1979 - II ZR 75/77

    Schadensersatz wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht für die

    Auszug aus LG Berlin, 13.11.1980 - 12 U 1388/80
    Dieser unterschiedliche Umfang der dem allgemeinen 5orgtaltsmalistab des § 276 BGB unterliegenden Verkehrssicherungspflicht (vgl. BGH VkBI. 1956, 101) - je nachdem, ob es sich um die Fahrrinne oder den erweiterten Bereich des Fahrwassers handelt - orientiert sich daran, daß dieser Pflicht im Rahmen des Zumutbaren und Möglichen zu genügen ist (BGH VersR 1979, 437) und daß sich deshalb die besondere Kosten verursachende verstärkte Instandhaltungspflicht auf den engeren Bereich der Fahrrinne beschränkt.
  • BGH, 04.03.1974 - II ZR 66/72

    Anspruch auf Schadensersatz wegen einer unerlaubten Handlung - Anforderungen an

    Auszug aus LG Berlin, 13.11.1980 - 12 U 1388/80
    Für den Bereich eines Binnenhafens mag beim Fehlen besonderer Hinweise davon ausgegangen werden können, daß die senkrechten Spundwände bis zur Solltiefe reichen und daß die Schiffahrt die gesamte Wasserfläche bis an die Wände nutzen kann (vgl. OLG Karlsruhe VersR 1972, 345; zur Verkehrssicherungspflicht für Binnenhäfen, ferner BGH VersR 1974, 768, OLG Hamburg VersR 1972, 584).
  • OLG Karlsruhe, 07.12.1971 - 3 U 29/70
    Auszug aus LG Berlin, 13.11.1980 - 12 U 1388/80
    Für den Bereich eines Binnenhafens mag beim Fehlen besonderer Hinweise davon ausgegangen werden können, daß die senkrechten Spundwände bis zur Solltiefe reichen und daß die Schiffahrt die gesamte Wasserfläche bis an die Wände nutzen kann (vgl. OLG Karlsruhe VersR 1972, 345; zur Verkehrssicherungspflicht für Binnenhäfen, ferner BGH VersR 1974, 768, OLG Hamburg VersR 1972, 584).
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